KI verständlich
Bilder mit KI erstellen: Urheberrecht, Kennzeichnung, Persönlichkeitsrechte
KI-Bilder sind schnell erstellt. Wem gehören sie, wann müssen sie gekennzeichnet werden, und worauf kommt es bei Personen und Marken an?
Von Team Tannenbaum Media 4 Min. Lesezeit
KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Er stellt keine Rechtsberatung dar; Stand: Oktober 2026.
Inhalt
Mit wenigen Sätzen entsteht ein Bild: ein Wanderweg im Nebel, ein Küchenmotiv, eine Illustration für den Newsletter. Doch was gilt rechtlich? Dieser Beitrag gibt einen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ist keine Rechtsberatung; die Rechtslage rund um KI-Bilder entwickelt sich noch.
1. Urheberrecht: Wem gehört das Bild?
Das deutsche Urheberrechtsgesetz schützt nach § 2 UrhG „persönliche geistige Schöpfungen“. Nach verbreiteter Auffassung setzt das einen menschlichen Schöpfer voraus. Bilder, die ein KI-System eigenständig erzeugt, sind deshalb in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Das hat zwei Seiten:
- Andere könnten ein solches Bild unter Umständen frei nutzen, Sie haben daran in der Regel also kein urheberrechtliches Ausschließlichkeitsrecht. Auch der Schutz für einfache Fotos (§ 72 UrhG) greift nach überwiegender Ansicht nicht, weil kein Foto entstanden ist. Schutz über andere Wege, etwa Marken- oder Designrecht, bleibt möglich.
- Wenn Sie das Ergebnis selbst wesentlich gestalten (Bildbearbeitung, Komposition, eigene Fotos als Grundlage), kann Ihr Anteil schutzfähig sein. Wo die Grenze verläuft, ist im Einzelfall zu beurteilen.
Nutzungsbedingungen des Tools sind eine zweite Ebene: Sie regeln, ob und wie Sie Ergebnisse kommerziell verwenden dürfen. Lesen Sie sie, bevor Sie Bilder für Werbung oder Produkte einsetzen, und speichern Sie sie für Ihre Unterlagen.
2. Rechte Dritter beachten
Auch wenn das Bild selbst nicht geschützt ist, können Rechte anderer berührt sein:
- Marken und Logos sowie geschützte Figuren, die im Ergebnis auftauchen
- Bekannte Werke: Ein Bild, das einem bestehenden Werk sehr nahekommt, kann dessen Rechte verletzen
- Gebäude, Kunstwerke und Produkte mit eigenen Schutzrechten
Prüfen Sie Ergebnisse vor der Veröffentlichung genau, besonders bei Werbung.
3. Personen: Recht am eigenen Bild und Datenschutz
Für Bildnisse echter Personen gilt weiterhin das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG): Verbreiten und öffentliches Zeigen setzt grundsätzlich die Einwilligung der Abgebildeten voraus, mit Ausnahmen, die eng ausgelegt werden. Hinzu kommt die DSGVO, wenn Personen erkennbar sind.
Daraus folgt:
- Keine Fotos echter Personen ohne Einwilligung in KI-Tools hochladen, verändern oder veröffentlichen.
- Keine realistisch wirkenden Darstellungen echter Menschen in erfundenen Situationen.
- Mitarbeitende und Kundschaft nur mit klarer Zustimmung, die Zweck und Medium nennt.
- Bei Kindern ist besondere Vorsicht geboten.
4. Kennzeichnung: wann und warum
Seit dem 2. August 2026 verlangt die KI-Verordnung in Artikel 50 unter anderem, dass Deepfakes, also KI-erzeugte oder -veränderte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden (Art. 3 Nr. 60), als künstlich erzeugt offengelegt werden. Das kann auch ein fotorealistisches KI-Bild eines Hotelzimmers, eines Gerichts oder eines Produkts sein. Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis, der die Darstellung nicht beeinträchtigt, etwa in der Bildunterschrift. Die technische, maschinenlesbare Markierung ist Aufgabe der Tool-Anbieter; wer ein solches Bild veröffentlicht, muss den Hinweis für Betrachter sichtbar setzen, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Ob ein konkretes Bild darunterfällt, hängt vom Inhalt ab; mehr zum Gesetz im Beitrag Was regelt der EU AI Act?.
Unabhängig davon spricht einiges für Offenheit:
- Keine Täuschung: Zeigen Sie KI-Bilder nicht als echte Fotos Ihres Hauses, Ihrer Zimmer, Ihrer Speisen oder Ihrer Arbeit. Ein Gast, der anderes vorfindet, fühlt sich getäuscht, und irreführende Werbung (§ 5 UWG) kann von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden.
- Vertrauen: Ein kurzer Hinweis wie „Illustration mit KI erstellt“ ist unaufwendig und schafft Klarheit.
- Plattformregeln: Soziale Netzwerke und Bildagenturen haben eigene Vorgaben zur Kennzeichnung. Wer KI-Produktbilder in Google Shopping oder im Merchant Center nutzt, muss sie nach Googles Vorgaben mit IPTC-Metadaten als KI-erzeugt kennzeichnen.
5. Wo KI-Bilder gut passen – und wo nicht
Gut geeignet: Stimmungsbilder, Illustrationen, Hintergründe, Social-Media-Grafiken, Ideenskizzen.
Besser echte Fotos: Ihr Betrieb, Ihr Team, Ihre Produkte, Zimmer, Gerichte, Referenzprojekte. Gäste und Kunden wollen sehen, was sie bekommen. Das gilt besonders für Gastgeber und Handwerk, siehe Gastgeber im Schwarzwald und Handwerk: Referenzen und Anfragen.
6. Checkliste vor der Veröffentlichung
- Nutzungsbedingungen des Tools geprüft und gespeichert?
- Echte Personen, Marken, Logos oder Figuren nur mit Einwilligung bzw. Lizenz erkennbar?
- Bild täuscht nicht über Ihr Angebot?
- Wirkt das Bild echt und zeigt es reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse? Dann Hinweis „mit KI erstellt“ setzen, sonst freiwillig.
- Alternativtext für Barrierefreiheit vorhanden?
- Bild mit Prompt und Datum dokumentiert?
Fazit
KI-Bilder sind ein nützliches Werkzeug, solange man ehrlich damit umgeht: Rechte Dritter prüfen, Personen schützen, nichts vorspiegeln, was nicht stimmt. Wie wir KI-Bilder im Rahmen einer Website erstellen und redaktionell prüfen, beschreiben wir unter KI-Texte und Bilder; die Grundlagen lernen Sie im Kurs KI-Bilderstellung der KI-Akademie. Bei der Einführung im Betrieb hilft die KI-Beratung. Für rechtliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Fachleute für Urheber- und Medienrecht.
Kurz beantwortet
Gehört mir ein mit KI erzeugtes Bild?
Nach deutschem Urheberrecht sind nur persönliche geistige Schöpfungen von Menschen geschützt. Rein maschinell erzeugte Bilder genießen daher in der Regel keinen Urheberrechtsschutz; wichtig sind außerdem die Nutzungsbedingungen des Tools.
Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?
In bestimmten Fällen ja, etwa bei Deepfakes nach der KI-Verordnung (Artikel 50, seit 2. August 2026). Unabhängig davon dürfen KI-Bilder nicht als echte Fotos Ihres Betriebs oder Ihrer Produkte ausgegeben werden, wenn das Besucher täuscht.
Darf ich Fotos echter Personen mit KI verändern?
Zum Veröffentlichen in der Regel nur mit Einwilligung der Abgebildeten. Schon das Hochladen in ein KI-Tool ist eine Datenverarbeitung nach der DSGVO. Es gelten Recht am eigenen Bild und Datenschutz; Ausnahmen sind eng.
Quellen und weiterführende Links
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Auslegungen ändern sich; für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Ihre Kammer.
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